Werbungskosten: Aufwand für Abriss im Anschluss an Vermietungsphase
Dienstag, den 12. August 2008Wird ein Gebäude im Anschluss an die Vermietung abgerissen, weil es aufgrund von Baumängeln nicht mehr vermietet werden kann, können die Abbruchkosten und der Restwert des Gebäudes als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften berücksichtigt werden. Das gilt selbst dann, wenn anstelle des abgerissenen Gebäudes ein selbstgenutzter Neubau errichtet wird.
Im Urteilsfall hatte ein Ehepaar 1990 ein Grundstück […]