Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen verfassungsgemäß
Dienstag, den 13. November 2007Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen verfassungsgemäß - Schulgeld für den Unterricht in Privatschulen können Sie zu 30 % als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen, wenn die Schule staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt ist. Ausgenommen von diesem Sonderausgabenabzug ist das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass dieser begrenzte Sonderausgabenabzug […]