Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsbeschränkung auch bei regelmäßigen Besprechungen
Freitag, den 13. Juni 2008Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsbeschränkung auch bei regelmäßigen Besprechungen - Ab dem Jahr 2007 können Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen, wenn es sich dabei um den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. In allen anderen Fällen ist ein Abzug nicht mehr möglich. Der frühere, in […]