Außergewöhnliche Belastung: Unterhalt an kranken Bruder
Freitag, den 17. Oktober 2008Unterstützen Sie eine Person, der gegenüber Sie gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind, können Sie die Unterhaltsleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung bis zu 7.680 EUR grundsätzlich steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person allerdings den Betrag von 624 EUR, ist der Höchstbetrag um den übersteigenden Anteil zu kürzen. Bitte beachten Sie, […]