REITs: Einführung von deutschen Immobilien-Aktiengesellschaften beschlossen
Der Bundestag hat Ende März die lange umstrittene Zulassung sog. Real Estate Investment Trusts (REITs) beschlossen. Kurz darauf hat der Bundesrat dem “Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen” zugestimmt. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.
Dabei sind die deutschen REITs wie ihre ausländischen Vorbilder auf der Unternehmensebene steuerbefreit, soweit sie sich auf ihre Haupttätigkeit beschränken. Dazu gehört u.a., dass die Aktiengesellschaft mindestens 75 % ihrer Erträge aus Immobilien erzielen und mindestens 75 % ihres Vermögens in Immobilien anlegen muss. Mindestens 90 % ihrer Erträge hat die Gesellschaft an die Aktionäre auszuschütten, bei denen die Gewinne dann versteuert werden.
Unternehmen, die Immobilien an einen REIT verkaufen, müssen die Gewinne aus dem Verkauf bis einschließlich 2009 nur zur Hälfte versteuern (sog. Exit Tax). Voraussetzung ist, dass diese Immobilien mindestens fünf Jahre im Besitz des Unternehmens waren. Die Exit Tax ist nur auf REITs, nicht aber auf offene Immobilienfonds anzuwenden. Zu beachten ist ferner, dass die Exit Tax nur in Anspruch genommen werden kann, wenn inländische Immobilien in deutsche REITs eingebracht werden.
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