Software: Wie wird ein neues System steuerlich behandelt?
Die Einführung eines neuen Softwaresystems kann mit hohen Kosten verbunden sein, z.B. für die Software selbst, die EDV-Beratung für das Festlegen der Arbeitsabläufe, die Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens sowie die Schulung der Anwender. Dazu der Bremer Finanzsenator:
- Software gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern. Sie sind als ein Wirtschaftsgut zu aktivieren, wenn sie eine Einheit bilden, bei separaten Verträgen als mehrere.
- Externer und interner Aufwand für Programmanpassungen, Mitarbeiterschulung usw. gehört zu den Anschaffungskosten.
- Da die amtlichen AfA-Tabellen die Nutzungsdauer nicht regeln, ist von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren auszugehen.
- Zur Behandlung dieser Kosten soll ein Erlass geplant sein. Danach sollen sie über fünf bis zehn Jahre abgeschrieben werden. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald Genaueres dazu bekannt ist.
- Updates sind als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln.
- Steuererklärung Programm 2007 und 2006
- Software für die Steuererklärung 2007 oder 2006
- Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Vertreterrechts
- Erbschaftsteuerreform: Einigung über Eckpunkte erzielt
- Adipositas: Kosten für Abmagerungskur nur mit Attest abziehbar